Absatz eins,Das Internationale Schiffsvermessungs-Übereinkommen von 1969, Bundesgesetzblatt Nr. 102 aus 1982,, (im folgenden Schiffsvermessungsübereinkommen genannt) findet auf österreichische Seeschiffe Anwendung, soweit sie nicht gemäß Artikel 4, des Schiffsvermessungsübereinkommens ausgenommen sind.