Abkommen zwischen Österreich und Finnland über den grenzüberschreitenden Straßenverkehr für Personen und Güter
Bundesgesetzblatt Nr. 451 aus 1981,
Vertrag – Finnland
Artikel 3
24.10.1981
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße
Ziffer eins Güterbeförderungen im Sinne des Artikels 1 zwischen Gebieten der Vertragsparteien oder im Transit durch ihre Gebiete bedürfen einer Genehmigung.
Ziffer 2 Die zuständigen Behörden der Vertragsparteien vereinbaren das Genehmigungskontingent.
12.04.2019
10011531
NOR12148901
N9198143507L