Absatz eins,Diese Vereinbarung tritt mit dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem der Vertrag vom 5. April 1979 zur Änderung des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland vom 15. Dezember 1971 über die Führung von geschlossenen Zügen (Zügen unter Bahnverschluß) der Österreichischen Bundesbahnen über Strecken der Deutschen Bundesbahn in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt.