Durchführung des Artikel eins, Absatz 2, Litera a, des Vertrages über die Führung von geschlossenen Zügen (Zügen unter Bahnverschluß) der Österreichischen Bundesbahnen über Strecken der Deutschen Bundesbahn in der Bundesrepublik Deutschland
Bundesgesetzblatt Nr. 506 aus 1980,
Vertrag – BRD
Artikel 2
01.01.1981
99/05 Eisenbahnen
Diese Vereinbarung gilt auch für das Land Berlin, sofern nicht die Regierung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der Österreichischen Bundesregierung innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten der Vereinbarung eine gegenteilige Erklärung abgibt.
22.05.2020
10011525
NOR12148815
N9198043467L