Prüfungsrichtlinienverordnung
Bundesgesetzblatt Nr. 521 aus 1979,
römisch fünf
Paragraph 7
29.12.1979
98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit
Hinsichtlich der Organisation, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit des Geschäftsbetriebes ist die gesamte Geschäftsführung, insbesondere die Tätigkeit und Funktion der Geschäftsführer (Vorstand), das Personalwesen sowie die Tätigkeitsbereiche, wie die technische Abteilung, die Hausverwaltung und das Rechnungswesen zu prüfen.
04.04.2019
10011510
NOR12148732
N9197953682J