Grenzüberschreitender Gütertransport auf der Straße (Luxemburg)
Bundesgesetzblatt Nr. 215 aus 1979,
Vertrag - Luxemburg
Artikel 5
13.05.1979
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße
ARTIKEL 5. – An luxemburgische Unternehmer wird die Genehmigung nur bei Vorliegen einer luxemburgischen Berechtigung zur Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen ausgegeben.
An österreichische Unternehmer wird die Genehmigung nur bei Vorliegen einer österreichischen Berechtigung zur Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen ausgegeben.
01.02.2018
10011512
NOR12148674
N9197943366L