Schiffahrt - Regeln über den Zusammenstoß von Binnenschiffen
Bundesgesetzblatt Nr. 247 aus 1979,
Artikel eins,
13.06.1979
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen ist die Deutsche Demokratische Republik dem Übereinkommen zur Vereinheitlichung einzelner Regeln über den Zusammenstoß von Binnenschiffen Bundesgesetzblatt Nr. 204 aus 1966,, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich Bundesgesetzblatt Nr. 553 aus 1973,) am 8. Oktober 1976 beigetreten.
Anläßlich des Beitrittes hat die Deutsche Demokratische Republik die in Artikel 9, Buchstabe a und in Artikel 15, des Übereinkommens vorgesehenen Vorbehalte erklärt sowie die in Artikel 19, vorgesehene Erklärung abgegeben, daß sie den deutschen Text des Übereinkommens als für sich verbindlich betrachtet.