Kurztitel

Schiffahrt - Regeln über den Zusammenstoß von Binnenschiffen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 247 aus 1979,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins,

Inkrafttretensdatum

13.06.1979

Text

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen ist die Deutsche Demokratische Republik dem Übereinkommen zur Vereinheitlichung einzelner Regeln über den Zusammenstoß von Binnenschiffen Bundesgesetzblatt Nr. 204 aus 1966,, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich Bundesgesetzblatt Nr. 553 aus 1973,) am 8. Oktober 1976 beigetreten.

Anläßlich des Beitrittes hat die Deutsche Demokratische Republik die in Artikel 9, Buchstabe a und in Artikel 15, des Übereinkommens vorgesehenen Vorbehalte erklärt sowie die in Artikel 19, vorgesehene Erklärung abgegeben, daß sie den deutschen Text des Übereinkommens als für sich verbindlich betrachtet.