Eisenbahn – Grenzübergang (Durchführung) (Italien)
Bundesgesetzblatt Nr. 530 aus 1976,
Vertrag – Italien
Artikel 3
01.10.1976
99/05 Eisenbahnen
Die Tarife der österreichischen Eisenbahnen gelten bis zum und ab dem Gemeinschaftsbahnhof. Der Tarifschnittpunkt liegt in der Mitte des Aufnahmegebäudes. Die Gültigkeit der italienischen Tarife für den Verkehr zwischen Bahnhöfen der Anschlußgrenzstrecken untereinander und mit den übrigen Bahnhöfen auf italienischem Staatsgebiet bleibt durch diese Regelung unberührt.
28.10.2019
10011483
NOR12148443
N9197643181L