Eisenbahn – Grenzübergang (Durchführung) (Italien)
Bundesgesetzblatt Nr. 530 aus 1976,
Vertrag – Italien
Artikel eins
01.10.1976
99/05 Eisenbahnen
Auf die Beförderung von Personen, Reisegepäck und Expreßstückgut zwischen einem Gemeinschaftsbahnhof und einem Bahnhof der österreichischen Eisenbahnen findet das für den Binnenverkehr der österreichischen Eisenbahnen geltende Beförderungsrecht Anwendung.
28.10.2019
10011483
NOR12148441
N9197643179L