Behördenzuständigkeit und Ahndung von Verwaltungsübertretungen in Angelegenheiten der Schiffahrt auf dem Bodensee
Bundesgesetzblatt Nr. 65 aus 1976,
BG
Artikel 2
01.03.1976
09.06.2005
94/03 Sonstiges Schifffahrt
Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer Geldstrafe bis zu 30.000 S zu bestrafen, wer gegen die auf Grund des Abschnittes römisch zwei des Übereinkommens über die Schiffahrt auf dem Bodensee sowie des Abschnittes römisch zwei des Vertrages über die Schiffahrt auf dem Alten Rhein erlassenen Verordnungen verstößt.
28.03.2019
10011486
NOR12148434
N9197643145L