Kurztitel

Raumordnung - Zusammenarbeit

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 87 aus 1974,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

01.03.1974

Text

Artikel 1

Zur Förderung und Erleichterung der Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Raumordnung, insbesondere soweit sie die Gebiete nahe der gemeinsamen Staatsgrenze betreffen, wird eine österreichisch-deutsche Raumordnungskommission (im folgenden kurz Kommission genannt) gebildet.