Raumordnung - Zusammenarbeit
Bundesgesetzblatt Nr. 87 aus 1974,
Artikel eins
01.03.1974
Artikel 1
Zur Förderung und Erleichterung der Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Raumordnung, insbesondere soweit sie die Gebiete nahe der gemeinsamen Staatsgrenze betreffen, wird eine österreichisch-deutsche Raumordnungskommission (im folgenden kurz Kommission genannt) gebildet.