Bodenbeschaffungsgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 288 aus 1974,
BG
Paragraph 13
29.05.1974
98/05 Sonstiges Wohnbau
Der Widerspruch ist abzuweisen, wenn der Eigentümer die für das Bauvorhaben erforderliche Baubewilligung nicht unter Vorlage eines ordnungsgemäß belegten Ansuchens innerhalb von zwölf Monaten nach Einleitung des Enteignungsverfahrens (Paragraph 9, Absatz 3,) beantragt oder mit dem Bau nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer der Baubewilligung begonnen und innerhalb angemessener Frist den Bau vollendet hat oder das bekanntgegebene Grundstück zur Durchführung des Bauvorhabens nicht geeignet ist.
04.04.2019
10011459
NOR12148182
N9197411899I