Kurztitel

Bodenbeschaffungsgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 288 aus 1974,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 13

Inkrafttretensdatum

29.05.1974

Index

98/05 Sonstiges Wohnbau

Text

Paragraph 13,

Der Widerspruch ist abzuweisen, wenn der Eigentümer die für das Bauvorhaben erforderliche Baubewilligung nicht unter Vorlage eines ordnungsgemäß belegten Ansuchens innerhalb von zwölf Monaten nach Einleitung des Enteignungsverfahrens (Paragraph 9, Absatz 3,) beantragt oder mit dem Bau nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer der Baubewilligung begonnen und innerhalb angemessener Frist den Bau vollendet hat oder das bekanntgegebene Grundstück zur Durchführung des Bauvorhabens nicht geeignet ist.

Zuletzt aktualisiert am

04.04.2019

Gesetzesnummer

10011459

Dokumentnummer

NOR12148182

alte Dokumentnummer

N9197411899I