Übereinkommen zwischen Österreich und Griechenland über die steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Straßengüterverkehrs
Bundesgesetzblatt Nr. 479 aus 1973,
Vertrag – Griechenland
Artikel 2
04.10.1973
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße
Österreichische Unternehmer, die im grenzüberschreitenden Verkehr auf der Straße Beförderungen von Gütern mit in Österreich zum Verkehr zugelassenen Kraftfahrzeugen (einschließlich Anhängern) in Griechenland durchführen, sind von der griechischen Kraftfahrzeugsteuer (TELI KIKLOFORIAS) sowie der Parksteuer (TELI STATHMEFSEOS) befreit, wenn der Aufenthalt auf griechischem Gebiet einen Monat nach jedem Grenzübertritt nicht überschreitet.
12.04.2019
10011447
NOR12148099
N9197342575L