Übereinkommen zwischen Österreich und Griechenland über die steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Straßengüterverkehrs
Bundesgesetzblatt Nr. 479 aus 1973,
Vertrag – Griechenland
Artikel eins
04.10.1973
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße
(1) Griechische Unternehmer, die im grenzüberschreitenden Verkehr auf der Straße Beförderungen von Gütern mit in Griechenland zum Verkehr zugelassenen Kraftfahrzeugen (einschließlich Anhängern) in Österreich durchführen, sind gemäß Paragraph 6, Ziffer 4 des Umsatzsteuergesetzes 1972 zur Gänze von der Besteuerung befreit.
(2) Griechischen Kraftfahrzeugen (einschließlich Anhängern), die im grenzüberschreitenden Güterverkehr eingesetzt sind, wird in Österreich Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer eingeräumt, wenn der Aufenthalt auf österreichischem Gebiet einen Monat nach jedem Grenzübertritt nicht überschreitet.
12.04.2019
10011447
NOR12148098
N9197342574L