„Konvention“ das Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt, das am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegt wurde, und umfaßt alle gemäß Artikel 90 dieser Konvention angenommenen Anhänge und alle Änderungen der Anhänge oder der Konvention gemäß den Artikeln 90 und 94 derselben, soweit diese Anhänge und Änderungen von beiden Vertragschließenden Teilen angenommen wurden;