Kurztitel

Bundesstraßengesetz 1971

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 286 aus 1971,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 19

Inkrafttretensdatum

01.09.1971

Außerkrafttretensdatum

09.05.2006

Text

Paragraph 19, Einleitung des Verfahrens

Um die Enteignung ist unter Vorlage der zur Beurteilung der Angelegenheit erforderlichen Pläne und sonstigen Behelfe, insbesondere eines Verzeichnisses der zu enteignenden Parzellen mit den Namen und Wohnorten der zu enteignenden Personen und den Ausmaßen der beanspruchten Grundfläche, schließlich eines Grundbuchauszuges beim Landeshauptmann einzuschreiten.