Kurztitel

Personen- und Güterverkehr auf der Straße

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 223 aus 1961,

Typ

Vertrag - Jugoslawien

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins,

Inkrafttretensdatum

14.06.1961

Index

99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße

Text

römisch eins. Kraftfahrlinienverkehr

Artikel 1

  1. Ziffer eins
    Eine Kraftfahrlinie im Sinne dieses Abkommens dient der konzessionierten Beförderung von Fahrgästen mit Kraftfahrzeugen zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzen außer dem Lenkersitz auf einer bestimmten Fahrtstrecke nach genehmigten und veröffentlichten Fahrplänen und Tarifen.
  2. Ziffer 2
    Als Transitlinienverkehr ist derjenige Verkehr anzusehen, der im Gebiet des einen Staates beginnt, das Gebiet des anderen Staates ohne Unterwegsbedienung durchfährt und im Gebiet eines dritten Staates endet.

Zuletzt aktualisiert am

10.10.2022

Gesetzesnummer

10011342

Dokumentnummer

NOR12146755

alte Dokumentnummer

N9196141941L