Kurztitel

Straßenverkehrsordnung 1960

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 159 aus 1960,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins,

Inkrafttretensdatum

01.01.1961

Abkürzung

StVO 1960

Index

90/01 Straßenverkehrsrecht

Text

römisch eins. ABSCHNITT.
Allgemeines.

Paragraph eins, Geltungsbereich.

  1. Absatz einsDieses Bundesgesetz gilt für Straßen mit öffentlichem Verkehr. Als solche gelten Straßen, die von jedermann unter den gleichen Bedingungen benützt werden können.
  2. Absatz 2Für Straßen ohne öffentlichen Verkehr gilt dieses Bundesgesetz insoweit, als andere Rechtsvorschriften oder die Straßenerhalter nichts anderes bestimmen. Die Befugnisse der Behörden und Organe der Straßenaufsicht erstrecken sich auf diese Straßen nicht.

Zuletzt aktualisiert am

14.06.2017

Gesetzesnummer

10011336

Dokumentnummer

NOR12146590

alte Dokumentnummer

N9196012009A