Kleingartengesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 6 aus 1959,
BG
Paragraph 8
10.01.1959
98/05 Sonstiges Wohnbau
Die Bestimmungen des Paragraph 7, Absatz 5, finden auf Rechtsstreitigkeiten wegen Aufhebung der Generalpacht und Räumung des Pachtgegenstandes sinngemäß Anwendung, wenn der Klageanspruch darauf gegründet ist, daß der Generalpächter nach erfolgter Einmahnung mit der Bezahlung des Pachtzinses dergestalt säumig war, daß er mit Ablauf des Termins den rückständigen Pachtzins nicht vollständig entrichtet hatte (Paragraph 1118, ABGB.).
04.04.2019
10011324
NOR12146553
N9195939472L