Absatz eins,Dem Inhaber eines Kleingartens sowie seinem Ehegatten ist die Pachtung eines weiteren Kleingartens im selben Bundesland nicht gestattet; dies gilt auch für den Eigentümer eines Kleingartens.
Kleingartengesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 6 aus 1959,
BG
Paragraph 3
10.01.1959
31.08.1999
98/05 Sonstiges Wohnbau
13.09.2024
10011324
NOR12146548
N9195939467L