Luftverkehrsabkommen (Polen)
Bundesgesetzblatt Nr. 196 aus 1958,
Vertrag – Polen
Artikel eins,
01.04.1956
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Jeder der Vertragschließenden Teile gewährt dem anderen Vertragschließenden Teil die im Anhang 1 zu diesem Abkommen angeführten Rechte zur Einrichtung und zum Betrieb der in diesem Anhang bezeichneten Luftverkehrslinien.
20.08.2019
10011310
NOR12146523
N9195854674L