Bundesgesetz über die Einhebung eines Wohnbauförderungsbeitrages
Bundesgesetzblatt Nr. 13 aus 1952,
BG
Paragraph eins
01.01.1952
98/03 Wohnbaufinanzierung
Zur Förderung der Errichtung von Kleinwohnungshäusern ist ein Wohnbauförderungsbeitrag (im folgenden „Beitrag“ genannt) an den Bundes-Wohn- und Siedlungsfonds zu leisten.
Wohnfond, Siedlungsfond
14.02.2018
10011275
NOR12145432
N9195239280L