Der Rat ist ein ständiges Organ, das der Versammlung verantwortlich ist. Er setzt sich aus dreiunddreißig von der Versammlung gewählten Vertragsstaaten zusammen. Eine Wahl findet bei der ersten Tagung der Versammlung statt und danach alle drei Jahre; die so gewählten Mitglieder des Rates bleiben bis zur nächsten Wahl im Amt.