Kurztitel

Luftfahrt – Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 97 aus 1949, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 138 aus 1971,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 49,

Inkrafttretensdatum

15.03.1971

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Text

Artikel 49

Befugnisse und Aufgaben der Versammlung

Die Befugnisse und Aufgaben der Versammlung sind:

  1. Litera a
    Wahl ihres Präsidenten und der anderen Mitglieder des Präsidiums bei jeder Tagung;
  2. Litera b
    Wahl der Vertragsstaaten, die im Rat vertreten sein werden, gemäß den Bestimmungen des Kapitels IX;
  3. Litera c
    Prüfung der Berichte des Rates und Ergreifen der entsprechenden Maßnahmen sowie Entscheidung aller Angelegenheiten, die ihr vom Rat zugewiesen werden;
  4. Litera d
    Bestimmung ihrer eigenen Geschäftsordnung und Bildung der Unterkommissionen, die ihr allenfalls notwendig oder wünschenswert erscheinen;
  5. Litera e
    Abstimmung über die Jahresvoranschläge und Festlegung der Finanzgebarung der Organisation gemäß den Bestimmungen des Kapitels XII;
  6. Litera f
    Überprüfung der Ausgaben und Genehmigung der Buchführung der Organisation;
  7. Litera g
    Zuweisung von Angelegenheiten aus ihrem Aufgabenbereich an den Rat, an Unterkommissionen oder an andere Organe nach ihrem Ermessen;
  8. Litera h
    Übertragung der Befugnisse und Vollmachten an den Rat, die zur Erfüllung der Aufgaben der Organisation notwendig oder wünschenswert sind, sowie jederzeitiger Widerruf oder Änderung der Vollmachtsübertragungen;
  9. Litera i
    Durchführung der entsprechenden Bestimmungen des Kapitels XIII;
  10. Litera j
    Prüfung von Vorschlägen zur Änderung oder Ergänzung der Bestimmungen dieses Abkommens und, falls sie diese genehmigt, deren Empfehlung an die Vertragsstaaten gemäß den Bestimmungen des Kapitels XXI;
  11. Litera k
    Behandlung aller Angelegenheiten, die in den Aufgabenbereich der Organisation fallen und nicht ausdrücklich dem Rat zugewiesen sind.

Anmerkung

Das Protokoll über gewisse Abänderungen, Bundesgesetzblatt Nr. 106 aus 1957,, konnte

nicht wortgetreu eingearbeitet werden.

Zuletzt aktualisiert am

18.06.2019

Gesetzesnummer

10011263

Dokumentnummer

NOR12145235

alte Dokumentnummer

N9194945371L