Privatrechtliche Verhältnisse der Binnenschiffahrt
dRGBl. S 868/1898
BG
Paragraph 54
01.01.1940
94/02 Schiffsregister, Zivilrecht
Hat der Frachtvertrag Stückgüter im Gewichte von weniger als 10 000 kg zum Gegenstande, so muß der Empfänger auf die Aufforderung des Frachtführers ohne Verzug die Abnahme bewirken.
Hinsichtlich der Aufforderung findet Paragraph 47,, Absatz 4,, und hinsichtlich der Hinterlegung des Gutes Paragraph 52, entsprechende Anwendung.
Für die Tage, um welche durch die Säumnis des Empfängers oder durch das Hinterlegungsverfahren die Frist, binnen welcher das Schiff würde entlöscht worden sein, überschritten ist, hat der Frachtführer Anspruch auf Liegegeld unbeschadet des Rechts, einen höheren Schaden geltend zu machen.
20.11.2018
10011191
NOR12144126
N9189832686L