Privatrechtliche Verhältnisse der Binnenschiffahrt
dRGBl. S 868/1898
BG
Paragraph 21
01.01.1940
94/02 Schiffsregister, Zivilrecht
Zur Schiffsmannschaft gehören mit Ausnahme des Schiffers die zum Schiffahrtsdienste auf dem Schiffe angestellten Personen der Schiffsbesatzung, insbesondere die Steuerleute, Bootsleute, Matrosen, Schiffsknechte, Schiffsjungen, Maschinisten und Heizer.
Die Schiffsmannschaft untersteht der Gewerbeordnung.
Schifffahrtsdienst
20.11.2018
10011191
NOR12144093
N9189832653L