Privatrechtliche Verhältnisse der Binnenschiffahrt
dRGBl. S 868/1898
BG
Paragraph eins
01.01.1940
94/02 Schiffsregister, Zivilrecht
Schiffseigner im Sinne dieses Gesetzes ist der Eigentümer eines zur Schiffahrt auf Flüssen oder sonstigen Binnengewässern bestimmten und hierzu von ihm verwendeten Schiffes.
Schifffahrt
20.11.2018
10011191
NOR12144073
N9189832633L