(2)Absatz 2,Wenn nur ein Theil eines belasteten Grundstückes in das Eisenbahnbuch aufgenommen werden soll, so kann ein gegen die lastenfreie Uebertragung erhobener Widerspruch als unwirksam erkannt werden, wenn das Gericht nach vorgenommener Prüfung der Werthverhältnisse die Ueberzeugung gewinnt, daß, trotz der lastenfreien Uebertragung des Eisenbahngrundstückes für eine Hypothek, die dem §. 1374 a. b. G. B. entsprechende gesetzliche Sicherheit ungefährdet bleibt, oder daß, wenn es sich um ein anderes dingliches Recht handelt, die Sicherheit desselben eine Gefährdung offenbar nicht erleiden kann.Wenn nur ein Theil eines belasteten Grundstückes in das Eisenbahnbuch aufgenommen werden soll, so kann ein gegen die lastenfreie Uebertragung erhobener Widerspruch als unwirksam erkannt werden, wenn das Gericht nach vorgenommener Prüfung der Werthverhältnisse die Ueberzeugung gewinnt, daß, trotz der lastenfreien Uebertragung des Eisenbahngrundstückes für eine Hypothek, die dem Paragraph 1374, a. b. G. B. entsprechende gesetzliche Sicherheit ungefährdet bleibt, oder daß, wenn es sich um ein anderes dingliches Recht handelt, die Sicherheit desselben eine Gefährdung offenbar nicht erleiden kann.