Vergabe der staatlichen Prüfnummer für österreichischen Qualitätswein
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 141 aus 1997, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 141 aus 1999,
Paragraph eins
24.07.1999
Das Bundesamt für Weinbau in Eisenstadt wird ermächtigt, für alle österreichischen Qualitätsweine und Prädikatsweine die staatliche Prüfnummer durch Bescheid zu verleihen sowie sämtliche Verfahren zur Erteilung der staatlichen Prüfnummer durchzuführen.