Absatz eins,Ein Wasserverband wird gebildet
- Litera adurch Anerkennung einer freien Vereinbarung der daran Beteiligten (freiwilliger Wasserverband),
- Litera bdurch Anerkennung eines Mehrheitsbeschlusses der Beteiligten und gleichzeitige Beiziehung der widerstrebenden Minderheit (Wasserverband mit Beitrittszwang),
- Litera cdurch Bescheid des Landeshauptmannes (Zwangsverband).