Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung – Protokoll (P5)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 60 aus 1999,
Vertrag – Multilateral
Artikel 17,
25.11.1998
89/07 Umweltschutz
Die Urschrift dieses Protokolls, dessen englischer, französischer und russischer Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, wird beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt.
ZU URKUND DESSEN haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Protokoll unterschrieben.
GESCHEHEN zu Oslo am 13. Juni 1994
28.05.2025
10011169
NOR12143375
N8199957658L