Absatz eins,Im Sinne dieser Verordnung ist
- Ziffer einsPolymerisation: Chemischer Prozeß, bei dem durch stufenlose Reaktion zwischen Monomeren, welche reaktive Mehrfachbindungen enthalten, organische Polymere entstehen.
- Ziffer 2Polykondensation: Chemischer Prozeß, bei dem in einer Folge von abgestuften Reaktionen zwischen Monomeren, die zwei oder mehrere funktionelle Gruppen enthalten, unter Abspaltung von Reaktionsprodukten kleiner Molekülgröße (zB Wasser, Ammoniak, niedere Alkohole, Halogenwasserstoffe) organische Polykondensate entstehen.
- Ziffer 3Polyaddition: Chemischer Prozeß, bei dem in einer Folge von abgestuften Reaktionen zwischen Monomeren, die zwei oder mehrere funktionelle Gruppen enthalten, ohne Abspaltung von Reaktionsprodukten kleiner Molekülgröße (wie Ziffer 2,) organische Polyaddukte entstehen.
- Ziffer 4Kunststoff: Durch Polymerisation, Polykondensation oder Polyaddition hergestellter thermoplastischer Werkstoff, dessen Eigenschaften durch die Größe und Länge seiner kettenförmigen Moleküle sowie deren räumliche Anordnung bestimmt wird, sodaß er bei Raumtemperatur plastisch verformbar und schmelzbar sowie schweißbar und quellbar ist (Thermoplast).
- Ziffer 5Kautschuk: natürlicher oder synthetisch hergestellter, unvernetzter aber chemisch vernetzbarer (vulkanisierbarer), makromolekularer amorpher Polymerwerkstoff mit hochelastischen Eigenschaften bei Raumtemperatur, der bei höherer Temperatur oder unter dem Einfluß deformierender Kräfte plastisch verformbar wird (Plastomer). Latex ist eine kolloidale Dispersion von Kautschuk in einem wäßrigen Medium.
- Ziffer 6Gummi: Chemisch vernetzter (vulkanisierter) natürlicher oder synthetisch hergestellter Kautschuk (Elastomer).