Absatz eins,Der Diziplinarsenat der Österreichischen Ärztekammer beim Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales besteht aus einem Richter als Vorsitzendem, zwei Beamten des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, von denen der eine rechtskundig und der andere Amtsarzt sein muß, sowie aus zwei weiteren Beisitzern, die vom Vorstand der Österreichischen Ärztekammer aus dem Kreis der kammerangehörigen Ärzte bestellt werden (Paragraph 195, Absatz 7, Ziffer 3,). Für den Vorsitzenden und die Beisitzer sind Stellvertreter zu bestellen.