einen in Österreich anerkannten Qualifikationsnachweis gemäß Z 5 und entweder einen in Österreich anerkannten Qualifikationsnachweis über eine erfolgreich absolvierte Sonderausbildung in der Intensivpflege oder in der Anästhesiepflege oder eine rechtmäßige, qualifizierte Berufsausübung gemäß Z 5.einen in Österreich anerkannten Qualifikationsnachweis gemäß Ziffer 5 und entweder einen in Österreich anerkannten Qualifikationsnachweis über eine erfolgreich absolvierte Sonderausbildung in der Intensivpflege oder in der Anästhesiepflege oder eine rechtmäßige, qualifizierte Berufsausübung gemäß Ziffer 5,