Absatz eins,Das Umweltbundesamt ist die Umweltschutzfachstelle des Bundes. Als solche hat das Umweltbundesamt
- Litera aunter Beachtung der Zuständigkeitsvorschriften, insbesondere des Bundesministeriengesetzes, die Umweltpolitik und Vollziehung des Bundes nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes durch fachliche Arbeiten zu unterstützen,
- Litera bdie auf Grund anderer Bundesgesetze dem Umweltbundesamt übertragenen Aufgaben durchzuführen,
- Litera cdas ausschließliche Recht, für den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Funktion und Aufgaben der Umweltkontrolle gemäß dem ersten Abschnitt dieses Bundesgesetzes wahrzunehmen,
- Litera dsoweit es im Allgemeininteresse gelegen ist und es die Erfüllung der Aufgaben gemäß Litera a bis c zuläßt, gegenüber Dritten gegen ein zumindest kostendeckendes Entgelt einschlägige Leistungen zu erbringen.