Absatz eins,Der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie hat im Allgemeininteresse zum Schutz der Umwelt in ihrer Gesamtheit, insbesondere im Interesse der Erhaltung, der Verbesserung und Wiederherstellung der natürlichen, gesunden Lebensbedingungen für Menschen, Tiere und Pflanzen,
- Litera aden Zustand und die Entwicklung der Umwelt sowie der Umweltbelastungen zu beobachten und laufend zu erheben,
- Litera bim Rahmen seiner Zuständigkeit für die allgemeinen Angelegenheiten des Umweltschutzes und der Umweltpolitik zu bewerten sowie
- Litera cdie Ergebnisse dieser Umweltkontrolle den zuständigen Behörden, dem Nationalrat, dem Bundesrat und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.