Kurztitel
Suchtgift-Grenzmengenverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 377/1997
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
01.01.1998
Text
§ 2. Sofern hinsichtlich der im Anhang angeführten Suchtgifte das Bestehen von Salzen möglich ist, beziehen sich die Grenzmengen auf die Base des jeweiligen Suchtgiftes.