Suchtgift-Grenzmengenverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 377 aus 1997,
Paragraph 2
01.01.1998
Sofern hinsichtlich der im Anhang angeführten Suchtgifte das Bestehen von Salzen möglich ist, beziehen sich die Grenzmengen auf die Base des jeweiligen Suchtgiftes.