Suchtmittelgesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 112 aus 1997,
Paragraph 46,
01.01.1998
Wird in anderen Bundesgesetzen auf eine Bestimmung des Suchtgiftgesetzes 1951 verwiesen, an deren Stelle mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes eine neue Bestimmung wirksam wird, so ist dieser Verweis auf die entsprechende neue Bestimmung zu beziehen.