Kurztitel

Suchtmittelgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 112 aus 1997,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 46,

Inkrafttretensdatum

01.01.1998

Text

Paragraph 46,

Wird in anderen Bundesgesetzen auf eine Bestimmung des Suchtgiftgesetzes 1951 verwiesen, an deren Stelle mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes eine neue Bestimmung wirksam wird, so ist dieser Verweis auf die entsprechende neue Bestimmung zu beziehen.