Kurztitel

Übereinkommen von 1971 über psychotrope Stoffe

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 148 aus 1997,

Typ

Vertrag - Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 26,

Inkrafttretensdatum

21.09.1997

Index

89/05 Suchtgifte

Text

Artikel 26

Inkrafttreten

  1. Absatz einsDieses Übereinkommen tritt am neunzigsten Tag nach dem Tag in Kraft, an dem vierzig der in Artikel 25 Absatz 1 genannten Staaten es ohne Vorbehalt der Ratifikation unterzeichnet oder ihre Ratifikations- oder Beitrittsurkunden hinterlegt haben.
  2. Absatz 2Für jeden anderen Staat, der dieses Übereinkommen nach der letzten Unterzeichnung oder Hinterlegung gemäß Absatz 1 ohne Vorbehalt der Ratifikation unterzeichnet oder eine Ratifikations- oder Beitrittsurkunde hinterlegt, tritt es am neunzigsten Tag nach der Unterzeichnung oder der Hinterlegung der Ratifikations- oder Beitrittsurkunde durch den betreffenden Staat in Kraft.

Schlagworte

Ratifikationsurkunde

Zuletzt aktualisiert am

11.01.2018

Gesetzesnummer

10011028

Dokumentnummer

NOR12140765

alte Dokumentnummer

N8199711535I