Absatz eins,Die Ausbildung in der Pflegehilfe dauert ein Jahr und umfaßt eine theoretische und praktische Ausbildung in der Dauer von insgesamt 1 600 Stunden, wobei jeweils die Hälfte auf die theoretische und praktische Ausbildung zu entfallen hat.
Gesundheits- und Krankenpflegegesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 108 aus 1997,
Paragraph 92
01.09.1997
16.02.2004