Gesundheitsdokumentationsgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 745 aus 1996,
BG
Paragraph 5
01.01.1997
31.12.2000
DokuG
82/06 Krankenanstalten, Kurorte
Der Bundesminister für Gesundheit und Konsumentenschutz hat die vorgelegten Jahresberichte dem Österreichischen Statistischen Zentralamt in maschinenlesbarer Form zwecks Erstellung einer länderbezogenen Statistik über die Krankenbewegung und deren Veröffentlichung im Gesundheitsstatistischen Jahrbuch zu übermitteln. Die Statistik hat die Krankheitsarten, gegliedert nach Altersgruppen, Geschlecht und Entlassungsart, sowie ausgewählte medizinische Einzelleistungen zu enthalten. Zur Sicherstellung der Anonymität sind Einzelfallkategorien durch entsprechend erweiterte Gliederungsbreiten auszuschließen.
16.01.2026
10011011
NOR12140362
N8199659677J