Absatz eins,Die Genehmigung darf jeweils nur für einen Zeitraum von zehn Jahren erteilt werden. Eine kürzere Frist kann vorgesehen werden, wenn
- Ziffer einssie vom Antragsteller beantragt wurde,
- Ziffer 2eine kürzere Geltung der Genehmigung wegen der wirtschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen und Besonderheiten des Systems erforderlich ist oder
- Ziffer 3das System einer Erprobung bedarf.