Absatz eins,Die Abfallwirtschaft ist danach auszurichten, daß
- Ziffer einsschädliche, nachteilige oder sonst das allgemeine menschliche Wohlbefinden beeinträchtigende Einwirkungen auf Menschen sowie auf Tiere, Pflanzen, deren Lebensgrundlagen und deren natürliche Umwelt so gering wie möglich gehalten werden,
- Ziffer 2Rohstoff- und Energiereserven geschont werden,
- Ziffer 3der Verbrauch von Deponievolumen so gering wie möglich gehalten wird,
- Ziffer 4nur solche Stoffe als Abfälle zurückbleiben, deren Ablagerung kein Gefährdungspotential für nachfolgende Generationen darstellt (Vorsorgeprinzip).