(11)Absatz 11,Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer und einen Aufsichtsrat. Die Funktion des Geschäftsführers ist gemäß den Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 8. Oktober 1982 über die öffentliche Ausschreibung von Funktionen in Kapitalgesellschaften, an denen Bund, Länder oder Gemeinden beteiligt sind, BGBl. Nr. 521/1982, auszuschreiben. Der Aufsichtsrat besteht aus fünf Mitgliedern. Zwei Mitglieder, darunter der Vorsitzende, werden vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft bestellt. Ein Mitglied wird vom Bundesminister für Finanzen bestellt. Zwei weitere Mitglieder werden als Dienstnehmervertreter durch die Organe der Dienstnehmer entsandt.Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer und einen Aufsichtsrat. Die Funktion des Geschäftsführers ist gemäß den Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 8. Oktober 1982 über die öffentliche Ausschreibung von Funktionen in Kapitalgesellschaften, an denen Bund, Länder oder Gemeinden beteiligt sind, Bundesgesetzblatt Nr. 521 aus 1982,, auszuschreiben. Der Aufsichtsrat besteht aus fünf Mitgliedern. Zwei Mitglieder, darunter der Vorsitzende, werden vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft bestellt. Ein Mitglied wird vom Bundesminister für Finanzen bestellt. Zwei weitere Mitglieder werden als Dienstnehmervertreter durch die Organe der Dienstnehmer entsandt.