Kurztitel

Kosmetik – Analysenverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 95 aus 1995,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 15,

Inkrafttretensdatum

01.03.1995

Index

82/05 Lebensmittelrecht

Text

Anlage 15 NACHWEIS UND QUANTITATIVE BESTIMMUNG VON 8-CHINOLINOL UND DESSEN SULFAT

  1. Ziffer eins
    ANWENDUNGSBEREICH
    Diese Methode beschreibt die Identifikation und quantitative Bestimmung von 8-Chinolinol und seinem Sulfat in kosmetischen Erzeugnissen.
  2. Ziffer 2
    DEFINITION
    Der nach dieser Methode bestimmte Gehalt der Probe an 8-Chinolinol wird ausgedrückt in Massen-% 8-Chinolinol.
  3. Ziffer 3
    PRINZIP
  4. 3 Punkt eins
    Identifikation
    Die Identifikation erfolgt durch Dünnschichtchromatographie.
  5. 3 Punkt 2
    Quantitative Bestimmung
    Die quantitative Bestimmung erfolgt durch Photometrie des nach Zugabe von Fehlingscher Lösung gebildeten Kupferkomplexes bei 410 nm.
  6. Ziffer 4
    REAGENZIEN
    Es sind analysenreine Reagenzien zu verwenden.
  7. 4 Punkt eins
    8-Chinolinol (8-Hydroxychinolin).
  8. 4 Punkt 2
    Benzol; wegen seiner Toxizität ist beim Arbeiten mit Benzol größte Vorsicht geboten.
  9. 4 Punkt 3
    Chloroform.
  10. 4 Punkt 4
    50%ige Natriumhydroxidlösung (m/m).
  11. 4 Punkt 5
    Kupfersulfat . 5 H2O.
  12. 4 Punkt 6
    Kaliumnatriumtartrat.
  13. 4 Punkt 7
    Salzsäure 1 N.
  14. 4 Punkt 8
    Schwefelsäure 1 N.
  15. 4 Punkt 9
    Natriumhydroxidlösung 1 N.
  16. 4 Punkt 10
    Ethanol.
  17. 4 Punkt 11
    n-Butanol.
  18. 4 Punkt 12
    Eisessig.
  19. 4 Punkt 13
    Salzsäure 0,1 N.
  20. 4 Punkt 14
    Celite 545 oder gleichwertiges Produkt.
  21. 4 Punkt 15
    Vergleichslösungen
  22. 4 Punkt 15 Punkt eins
    100,0 mg 8-Chinolinol (4.1) in einen 100 ml Meßkolben einbringen, in wenig 1 N Schwefelsäure (4.8) lösen und danach mit 1 N H2SO4 (4.8) bis zur Marke auffüllen.
  23. 4 Punkt 15 Punkt 2
    100,0 mg 8-Chinolinol (4.1) in einen 100 ml Meßkolben einbringen, in Ethanol (4.10) lösen, mit Ethanol (4.10) bis zur Marke auffüllen und mischen.
  24. 4 Punkt 16
    Fehling'sche Lösung
    Lösung A
    In einen 100 ml Meßkolben 7,0 g Kupfersulfat . 5 H2O (4.5) einwägen. In wenig Wasser auflösen, mit Wasser bis zur Marke auffüllen und mischen.
    Lösung B
    In einen 100 ml Meßkolben 35,0 g Kaliumnatrium-tartrat (4.6) einwägen und in 50 ml Wasser lösen. Nach dem Zusatz von 20 ml 50%iger Natriumhydroxidlösung (4.4) mit Wasser bis zur Marke auffüllen und mischen.
    Unmittelbar vor dem Gebrauch 10,0 ml Lösung A und 10,0 ml Lösung B in einen 100 ml Meßkolben pipettieren und mit Wasser bis zur Marke auffüllen.
  25. 4 Punkt 17
    Fließmittel für die Dünnschichtchromatographie
    römisch eins. n-Butanol-Eisessig-Wasser (80-20-20; v/v/v).
    römisch II. Chloroform-Eisessig (95-5; v/v).
  26. 4 Punkt 18
    1%ige (m/v) Lösung von 2,6-Dichlor-4-(chlorimino)cyclohexa-2,5-dienon in Ethanol (4.10).
  27. 4 Punkt 19
    1%ige (m/v) Natriumkarbonatlösung.
  28. 4 Punkt 20
    30%ige (v/v) Lösung von Ethanol (4.10) in Wasser.
  29. 4 Punkt 21
    5%ige (m/v) Lösung von Dinatriumdihydrogenethylendiamintetraacetat.
  30. 4 Punkt 22
    Puffer PH 7
    27 g KH2PO4 und 70 g K2HPO4 3 H2O in einen 1-Liter-Meßkolben einwägen und mit Wasser auffüllen.
  31. 4 Punkt 23
    Kieselgeldünnschicht-Fertigplatten
    Schichtdicke 0,25 mm (z. B. Kieselgel 60 von Merck oder gleichwertig), die vor dem Gebrauch mit jeweils 10 ml des Reagenz (4.21) besprüht und bei 80 °C getrocknet worden sind.
  32. Ziffer 5
    GERÄTE
  33. 5 Punkt eins
    100 ml Rundkolben mit Schliff.
  34. 5 Punkt 2
    Meßkolben.
  35. 5 Punkt 3
    10 und 5 ml Meßpipetten.
  36. 5 Punkt 4
    20, 15, 10, 5 ml Vollpipetten.
  37. 5 Punkt 5
    100, 50 und 25 ml Scheidetrichter.
  38. 5 Punkt 6
    Faltenfilter 9 cm.
  39. 5 Punkt 7
    Rotationsverdampfer.
  40. 5 Punkt 8
    Rückflußkühler mit Schliff.
  41. 5 Punkt 9
    Spektralphotometer.
  42. 5 Punkt 10
    1 cm Küvetten.
  43. 5 Punkt 11
    Rührwerk mit elektrischer Heizung.
  44. 5 Punkt 12
    Glassäule für Chromatographie, 160 mm Länge und 8 mm Durchmesser, die am unteren Ende eine Verjüngung enthält, in der sich ein Glaswollpfropfen befindet und deren oberes Teil so beschaffen ist, daß unter Anwendung eines geringen Überdruckes eluiert werden kann.
  45. Ziffer 6
    VERFAHREN
  46. 6 Punkt eins
    Identifikation
  47. 6 Punkt eins Punkt eins
    Flüssige Proben
  48. 6 Punkt eins Punkt eins Punkt eins
    Der PH-Wert eines Teiles der zu untersuchenden Probe wird eingestellt auf 7,0 und sodann werden auf je einen Punkt der Startlinie einer vorbehandelten Kieselgeldünnschichtplatte (4.23) 5 bzw. 10 l aufgetragen.
  49. 6 Punkt eins Punkt eins Punkt 2
    Auf zwei weitere Punkte der Startlinie werden 10 bzw. 30 l der Vergleichslösung (4.15.2) aufgetragen. Anschließend wird die Platte in einem der beiden Fließmittel (4.17) entwickelt.
  50. 6 Punkt eins Punkt eins Punkt 3
    Nachdem die Fließmittelfront 15 cm erreicht hat, wird die Platte bei 110 °C getrocknet (15 Minuten). Unter der UV-Lampe (366 nm) fluoreszieren die 8-Chinolinolflecke gelb.
  51. 6 Punkt eins Punkt eins Punkt 4
    Anschließend wird mit der 1%igen Natriumkarbonatlösung (4.19) besprüht und nach dem Trocknen mit der 1%igen 2,6-Dichlor-4-(chlorimino)cyclohexa-2,5-dienonlösung (4.18). Das 8-Chinolinol wird als blauer Fleck sichtbar.
  52. 6 Punkt eins Punkt 2
    Feste Proben bzw. Cremes
  53. 6 Punkt eins Punkt 2 Punkt eins
    1 g der Probe wird suspendiert in 5 ml Puffer PH 7 (4.22) und sodann mit 10 ml Chloroform (4.3) in einen Scheidetrichter überführt und ausgeschüttelt. Nach Ablassen der Chloroformschicht wird die wässerige Suspension noch zweimal mit je 10 ml Chloroform (4.3) extrahiert und die vereinigten und filtrierten Chloroformextrakte in einem 100 ml Rundkolben (5.1) am Rotationsverdampfer bis fast zur Trockne eingeengt. Der Rückstand wird in 2 ml Chloroform (4.3) aufgenommen und 10 bzw. 30 l der erhaltenen Lösung werden auf der unter 6.1.1.1 angegebenen Weise auf einer Kieselgeldünnschichtplatte (4.23) aufgetragen.
  54. 6 Punkt eins Punkt 2 Punkt 2
    Nach dem Auftragen von 10 bzw. 30 l der Vergleichslösung (4.15.2) wird die Platte weiter behandelt wie unter 6.1.1.2 bis einschließlich 6.1.1.4 angegeben.
  55. 6 Punkt 2
    Quantitative Bestimmung
  56. 6 Punkt 2 Punkt eins
    Flüssige Proben
  57. 6 Punkt 2 Punkt eins Punkt eins
    In einen 100 ml Rundkolben mit Schliff werden 5,00 g der Probe eingewogen, 1 ml der 1 N Schwefelsäure (4.8) zupipettiert und die Mischung bei vermindertem Druck (50 °C) bis fast zur Trockne eingeengt.
  58. 6 Punkt 2 Punkt eins Punkt 2
    Dieser Rückstand wird in 20 ml warmem Wasser gelöst, in einen 100 ml Meßkolben unter dreimaligem Nachspülen mit je 20 ml Wasser überführt, mit Wasser auf 100 ml aufgefüllt und gemischt.
  59. 6 Punkt 2 Punkt eins Punkt 3
    Von dieser Lösung werden 5,0 ml in einen 50 ml Scheidetrichter (5.5) einpipettiert. Nach dem Zusatz von 10 ml Fehling'scher Lösung (4.16) wird der entstandene 8-Chinolinol-Kupferkomplex dreimal mit je 8 ml Chloroform (4.3) ausgeschüttelt.
  60. 6 Punkt 2 Punkt eins Punkt 4
    Die Chloroformphasen werden filtriert und in einem 25 ml Meßkolben (5.2) gesammelt. Nach dem Auffüllen mit Chloroform (4.3) und Umschütteln wird die Extinktion der gelben Lösung bei = 410 nm gegen Chloroform gemessen.
  61. 6 Punkt 2 Punkt 2
    Feste Proben bzw. Cremes
  62. 6 Punkt 2 Punkt 2 Punkt eins
    0,500 g der Probe werden in einen 100 ml Rundkolben (5.1) eingewogen, 30 ml Benzol (4.2) sowie 20 ml 1 N Salzsäure (4.7) zugefügt und der Kolbeninhalt 30 Minuten am Rückfluß unter Rühren gekocht.
  63. 6 Punkt 2 Punkt 2 Punkt 2
    Der Kolbeninhalt wird in einen 100 ml Scheidetrichter (5.5) überführt und mit 5 ml 1 N HCl (4.7) nachgespült. Die wässerige Phase wird in einen Rundkolben (5.1) überführt, die Benzolphase mit 5 ml 1 N Salzsäure (4.7) nachgewaschen und das Waschwasser mit der übrigen wässerigen Phase vereint. Weiterführung der Analyse wie unter 6.2.2.4 angegeben.
  64. 6 Punkt 2 Punkt 2 Punkt 3
    Im Falle von Emulsionen, die die weitere Aufarbeitung behindern:
    0,500 g der Probe werden mit 2 g Celite 545 (4.14) der Art vermischt, daß ein lockeres Puder entsteht. Die Mischung wird portionsweise in eine Chromatographie-Glassäule (5.12) überführt und nach jeder Zugabe die Säulenfüllung fest gepackt mit Hilfe eines Glasstabes. Sobald die gesamte Mischung in die Säule überführt ist, wird mit 0,1 N Salzsäure (4.13) eluiert und zwar so, daß innerhalb von ungefähr zehn Minuten 10 ml Eluat erhalten werden, nötigenfalls kann diese Elution unter einem geringen Stickstoff-Überdruck durchgeführt werden. Während der Elution muß darauf geachtet werden, daß sich immer Salzsäure oberhalb der Säulenfüllung befindet. Die ersten 10 ml Eluat werden wie unter 6.2.2.4 angegeben weiter verarbeitet.
  65. 6 Punkt 2 Punkt 2 Punkt 4
    Die gesammelten wässerigen Phasen (6.2.2.2 bzw. das Eluat 6.2.2.3) werden am Rotationsverdampfer unter vermindertem Druck bis fast zur Trockne eingeengt.
  66. 6 Punkt 2 Punkt 2 Punkt 5
    Der Rückstand wird in 6 ml 1 N Natriumhydroxydlösung (4.9) gelöst, 20 ml Fehling'sche Lösung (4.16) zugefügt und der Kolbeninhalt in einen 50 ml Scheidetrichter (5.5) überführt unter Nachspülen mit 8 ml Chloroform (4.3). Nach dem Ausschütteln wird die Chloroformphase filtriert und in einem 50 ml Meßkolben (5.2) gesammelt.
  67. 6 Punkt 2 Punkt 2 Punkt 6
    Diese Extraktion noch dreimal mit 8 ml Chloroform (4.3) wiederholen. Die Chloroformphasen werden filtriert und ebenfalls in dem 50 ml Meßkolben (5.2) gesammelt.
    Nach dem Auffüllen mit Chloroform und Umschütteln wird die Extinktion der gelben Lösung bei = 410 nm gegen Chloroform gemessen.
  68. Ziffer 7
    AUFSTELLEN DER EICHKURVE
    In je einen 100 ml Rundkolben (5.1), der 3 ml 30%igen wässerigen Ethanol (4.20) enthält, werden 5, 10, 15 bzw. 20 ml der Vergleichslösung (4.15.1) einpipettiert und wie unter 6.2.1 beschrieben aufgearbeitet.
  69. Ziffer 8
    BERECHNUNG
  70. 8 Punkt eins
    Flüssige Proben

worin:
a: mg 8-Chinolinol, abgelesen auf der Eichkurve (7),
m (mg): Einwaage der Probe (6.2.1.1).
  1. 8 Punkt 2
    Feste Proben bzw. Cremes

worin:
a: mg 8-Chinolinol, abgelesen auf der Eichkurve (7),
m (mg): Einwaage der Probe (6.2.2.1).
  1. Ziffer 9
    WIEDERHOLBARKEIT (1)
    Bei einem Gehalt von ca. 0,3% 8-Chinolinol darf der Unterschied zwischen den Ergebnissen zweier Parallelbestimmungen an derselben Probe nicht höher sein als 0,02%.

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(1) Siehe ISO-Norm 5725.

Zuletzt aktualisiert am

09.05.2017

Gesetzesnummer

10010899

Dokumentnummer

NOR12138659

alte Dokumentnummer

N8199547966J