Absatz eins,Nach Absolvierung des gesamten Ausbildungslehrganges haben die Lehrgangsteilnehmer ein Abschlußkolloquium über die im Ausbildungslehrgang vermittelten Lehrinhalte abzulegen.
Arbeitsmedizinische Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten
Bundesgesetzblatt Nr. 489 aus 1995,
römisch fünf
Paragraph 7
29.07.1995
29.11.1996
82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
11.02.2025
10010877
NOR12138262
N8199530038L