Absatz einsBei der wasserrechtlichen Bewilligung einer Einleitung von Abwasser aus Betrieben bzw. Anlagen gemäß Absatz 2, in ein Fließgewässer oder in eine öffentliche Kanalisation sind die in Anlage A festgelegten Emissionswerte vorzuschreiben.
Abwasseremissionen aus Brauereien und Mälzereien
Bundesgesetzblatt Nr. 1074 aus 1994,
V
Paragraph eins,
31.12.1995
81/01 Wasserrechtsgesetz 1959
Hopfengetränk, Vermeidungstechnik, Rückhaltetechnik,Waschwasser, Weichwasser, Vorlauf, Würzefiltration, Flaschenreinigung, Überschäumverlust, Direkteinleiter, Stickstoffentfernung
22.06.2017
10010854
NOR12138102
N8199444381J