Absatz eins,Ergibt der Bestätigungstest einen positiven Befund, ist der betreffenden Person durch einen Arzt im Rahmen einer eingehenden persönlichen Aufklärung und Beratung, welche auch die Arten der Infektionsmöglichkeiten sowie die Verhaltensregeln zur Vermeidung der Übertragung der Infektion umfassen, mitzuteilen, daß eine HIV-Infektion nachgewiesen wurde.