Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung in der HIV-Diagnostik
Bundesgesetzblatt Nr. 772 aus 1994,
römisch fünf
Paragraph 5
01.10.1994
82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Ist die Durchführung eines HIV-Tests vom Behandlungsvertrag nicht gedeckt, ist eine gesonderte Zustimmung der betreffenden Person einzuholen. Vor Einholung dieser Zustimmung ist sie eingehend über den Zweck des HIV-Tests und die Tragweite eines positiven Befundes, über die Arten der Infektionsmöglichkeiten mit HIV sowie die Verhaltensregeln zur Vermeidung einer solchen Infektion zu informieren.
07.09.2017
10010835
NOR12137907
N8199440723J