Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung in der HIV-Diagnostik
Bundesgesetzblatt Nr. 772 aus 1994,
Paragraph 4
01.10.1994
28.05.1999
Qualitätssicherungsmaßnahmen für Labors
Paragraph 4, (1) Labors dürfen HIV-Screening-Tests durchführen, wenn sie spezifische Maßnahmen zur Qualitätssicherung setzen und in diesem Zusammenhang an den vom Klinischen Institut für Virologie an der Universität Wien durchgeführten Ringversuchen regelmäßig und erfolgreich teilnehmen. Die Labors müssen in den Ringversuchen die gleichen HIV-Diagnostika und die gleichen Geräte wie im Routinebetrieb verwenden.